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Einkaufen & Downloaden
Ob Musik, Filme, Games, Klamotten oder Gadgets – im Internet finden Kinder und Jugendliche alles, was ihr Herz begehrt. Viele Angebote sind aber nicht kostenlos. Und es lauern Risiken: Abzockversuche, Werbe-, Abo- und andere Fallen sind nicht immer leicht zu durchschauen. Und wer seinen Lieblingssound oder Filme mit Freunden teilen möchte, macht sich unter Umständen strafbar. Für Sie als Eltern bedeutet das: Sich informieren, das Kind aufklären, Regeln festlegen und technische Einstellungen vornehmen. Wie das konkret geht, erfahren Sie hier.
Inhalt
Was sollte mein Kind beachten?
Um sich an einem Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P) zu beteiligen, ist in der Regel die Installation eines entsprechenden Programms erforderlich und ein Benutzerkonto muss eingerichtet werden. Ist man einmal Teil eines solchen virtuellen Netzwerkes, kann man entweder Dateien, also z. B. Film- und Musiktitel, von anderen Netzwerkmitgliedern herunterladen oder seine eigene Datensammlung Dritten zur Verfügung stellen.
Dabei gilt es, sich der Rechtslage bewusst zu sein: Downloaden ist erlaubt, beim Uploaden macht man sich strafbar.
Unseriöse Dienste sind so eingerichtet, dass beim Download im Hintergrund automatisch ein Upload – und damit eine strafbare Urheberrechtsverletzung – stattfindet.
Werbung arbeitet mit verschiedenen Stilmitteln, um die Aufmerksam der User*innen zu gewinnen. Kinder können Schwierigkeiten haben, Werbung als solche zu erkennen. Das gilt insbesondere für folgende Werbeformen:
Native Advertising: Diese Strategie verfolgt explizit das Ziel, dass Werbung nicht als solche auffällt. Die Anzeigen wirken wie redaktionelle Inhalte. Sie sind z. B. auf Nachrichtenportalen, aber auch in sozialen Netzwerken, Blogs oder Newslettern verbreitet.
Vorgelagerte Fenster, die weggeklickt werden müssen, um auf die eigentliche Webseite zurückkehren zu können.
Werbeelemente wie Logos oder genannte Sponsoren und Marken, die gestalterisch nicht vom Rest der Seite unterscheidbar sind.
Integrierte Gewinnspiele, die zum Mitmachen auffordern.
Werbungen mit Idolen und Stars. Dazu gehören auch Produktplatzierungen in den sozialen Netzwerken, gerade durch YouTube-Stars und Influencer*innen
Scheinbare Gratisangebote (z. B. Gewinnspiele, Klingeltöne, Tests, Hausaufgabendienste, Chats, Software) können sich als teure Abofallen entpuppen. Vorsicht ist geboten, wenn man dazu aufgefordert wird, sich mit den persönlichen Kontaktdaten anzumelden. Im Kleingedruckten oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken sich Vertragsklauseln, die zu einem langfristigen oder teuren Abonnement verpflichten.
Überhöhte Versandkosten bei Online-Shops – vor einem Kauf gilt es deshalb, den Endbetrag nochmals genau zu kontrollieren, am besten zusammen mit den Eltern.
Trügerische Links auf Social-Media-Plattformen und in Apps, bei denen vermeintliche Gewinne (Geld, Tickets etc.) locken. Bei solchen Versprechungen sollte man generell misstrauisch sein.
Gerade bei der Handynutzung lauern viele mögliche Kostenfallen
Auf fragwürdigen Streaming-Webseiten besteht die Gefahr, dass man sich Schadsoftware oder betrügerische Werbung einfängt.
Zudem beinhalten die Seiten oft für Kinder ungeeignete Inhalte wie Pornografie oder Glücksspiele.
Die Dienste sind so konzipiert, dass beim Streamen im Hintergrund automatisch ein Upload stattfindet. Damit begeht man eine Urheberrechtsverletzung.
Erkennbar sind die Angebote meist daran, dass sie in Kleinstaaten wie Tonga registriert sind (z. B. kinox.to, movie4k.to).


